Finanzmakler
In Zukunft werden die Kreditinstitute besser beaufsichtigt. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, was den Finanzmarkt regulieren wird. Aus der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise könnten Lehren gezogen werden. Wie sorgt man dafür, dass sich nicht wieder so eine Krise wiederholt? Dazu hat am 24. März 2010 die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet. Darin geht es um Änderungen im Kreditwesengesetz und beim Pfandbriefgesetz. Das Gesetz „zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie wird bis zum 31. Dezember 2010 umgesetzt. Damit wird eine bessere Vorbeugung betrieben gegen krisenhafte Entwicklungen bei den Finanzen. Durch die Finanzkrise wurden sehr große Schwachstellen offengelegt insbesondere bei der Beaufsichtigung der Kreditinstitute. Diese Schwachstellen haben dazu geführt, dass die Risiken nicht erkannt wurden oder falsch eingeschätzt wurden.
Wo besteht Verbesserungsbedarf?
Der Verbesserungsbedarf besteht bei der Schaffung der handelbaren Wertpapiere, kurz Verbriefungen genannt, denen Forderungen zugrunde liegen. Dann z.B. bei der Liquidität der Banken. Damit die Refinanzierung und die Zusammenarbeit mit den Aufseher der Banken über den nationalen Grenzen verbessert wird. So können die Defizite einer Finanzkrise rechtzeitig erkannt werden. Mit diesen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung den Weg in einer richtigen Richtung bei den Finanzen gemacht, um die Schwachstellen zu beseitigen. Durch Änderungen am Kreditwesengesetz werden in Zukunft die Risiken gemindert. Folgende Neuregelungen sind vorgesehen:
Die Anerkennung von einheitlichen Regelungen vom Kernkapital in Form von Kapitalbestandteilen. Bestimmungen der Begriffe für Verbriefungen und den Anforderungen für Investoren, die Investitionen in den Verbriefungen tätigen.
Für Großkredite werden die Vorschriften so geändert, dass kein bzw. ein geringes Konzentrationsrisiko bleibt. Im europäischen Wirtschaftsraum wird eine Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden angestrebt. Das Pfandbriefgesetz wird weiterentwickelt.
Die Bundesregierung setzt direkt drei Änderungsrichtlinien von der Europäischen Union um, die im Jahre 2009 beschlossen wurden. Zu einer Verbesserung der Aufsicht der Kreditinstitute und Finanzdienstleister sind nun die Weichen gestellt. Auch die intensive Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene gestellt werden verbessert. Durch diese Regelungen werden in Zukunft Fehlentwicklungen vermieden. Der Finanzsektor wird in Krisenzeiten gestärkt. So kann keine Marktverwerfung zu einer globalen Finanzkrise führen.