Die Steuern
Steuern sind finanzielle Leistungen an den Staat. Diese in der Steuerpflicht vorgesehenen Beiträge sind die Haupteinnahmequellen eines Staates und tragen zur Finanzierung und Erhaltung des Staatswesens bei. Steuern wie man sie in der heutigen Zeit kennt, fanden ihren Beginn schon im Altertum unter den verschiedensten Namen wie Zehnt, Zoll oder Tribut, so wie im späteren Mittelalter als Schatzung, Bede oder Contribution bezeichnet. Sämtliche Ausgaben, die ein Staat zu tragen hat, werden durch die Einnahme aller Steuern, egal ob es sich nun um Umweltsteuern, Verbrauchssteuern oder Aufwandsteuern handelt, finanziert. Das bedeutet bezahlt der Steuerpflichtige, die der Umweltsteuer zugehörige Stromsteuer, darf diese Einnahme zum Beispiel nicht nur zur Verwendung für neue Energieprojekte beschränkt und verwendet werden.
Verwaltungstechnisch werden Steuern nach ihrer Art in verschiedene Steuergruppen eingeteilt und aufgrund der Wirschaftsbelastung als direkte und indirekte Steuern unterschieden. Erhoben werden Steuern durch das so genannte Steuererhebungsverfahren, welche in erster Linie von den Finanzämtern durch geführt werden. Diese Steuererhebung erfolgt in drei Phasen und beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, in diesem die Sachlage geklärt wird, ob ein Steuerentstehungstatbestand gegeben ist. In der zweiten Phase, dem Festsetzungsverfahren wird durch einen Steuerbescheid die Höhe der Steuer festgelegt. Die Verwirklichung der festgelegten Ansprüche, erfolgt dann durch Vollstreckung, Zahlung oder Kompensation und schließt damit, die letzte der drei Phasen, dem Beitreibungsverfahren ab. Der dienliche Zweck einer Steuererhebung ist die Erhöhung der Staatseinnahmen, um die Staatskosten ab zu decken. Da es sich hierbei um eine gesetzlich erzwungene Zahlung an den Staat handelt, ist ein Widerstand gegen die Steuerpflicht fast nicht möglich.
